Das Geld kommt in voller Höhe bei Ihnen an:
- Erholungsbeihilfen zur Abwehr drohender und bereits vorhandener Schäden
- Essenmarken zur Verbilligung von Mahlzeiten. Diese müssen unmittelbar an eine Kantine oder Gaststätte gegeben werden.
- Fahrtkostenersatz, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, ist für Sie sozialversicherungsfrei.
- Geburtsbeihilfen bis zur Höhe von 315 Euro pro Kind
- Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber zum Gebrauch im Betrieb überläßt
Fortsetzung folgt