Dienstag, 10. Juni 2014

Steuerfreie Arbeitgeberaufwendungen Teil 1

Betteln Sie nicht um eine Gehaltserhöhung. Schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber steuerfreie Leistungen vor. Der Arbeitgeber und Sie sparen bei den Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Geld kommt in voller Höhe bei Ihnen an:

  • Erholungsbeihilfen zur Abwehr drohender und bereits vorhandener Schäden
  • Essenmarken zur Verbilligung von Mahlzeiten. Diese müssen unmittelbar an eine Kantine oder Gaststätte gegeben werden.
  • Fahrtkostenersatz, der vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, ist für Sie sozialversicherungsfrei.
  • Geburtsbeihilfen bis zur Höhe von 315 Euro pro Kind
  • Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber zum Gebrauch im Betrieb überläßt
Fortsetzung folgt