- Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das erste und zweite Kind auf 190 €, für das dritte auf 196 €, ab dem vierten erhalten Sie 221 €.
Teilen Sie Ihrer Familienkasse die Steuer-ID's Ihrer Kinder mit, damit Sie das Kindergeld auch weiterhin erhalten! - Der steuerfreie Grundfreitbetrag nach dem Dezember 2015 erneut erhöht.