Dienstag, 5. September 2023

Elternunterhalt 2023

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen ihm Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Doch manchmal reichen die Rente, die Pflegeleistungen und sonstiges Einkommen nicht aus, um die Kosten der Pflege, beispielsweise in einem Pflegeheim, zu decken. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein. Es übernimmt die finanzielle Verantwortung. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen werden. Eine wichtige Kennzahl dafür ist seit dem 1. Januar 2020 die Einkommensgrenze von 100.000 Euro. pflege.de erklärt, wann Sie Elternunterhalt zahlen müssen, wie er sich berechnet und welches Einkommen und Vermögen verschont bleiben.Können Eltern oder der Elternteil die Kosten aus eigenen Mitteln decken, besteht keine Bedürftigkeit.  

Hat der Pflegebedürftige eigenes Vermögen, dann steht ihm per Gesetz einmalig ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro zu (Stand: Jahr 2023).

Einen ausführlichen Arrikel finden Sie auf https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/