Freitag, 31. Juli 2026

10 Million Unfälle geschehen jährlich


 

Ein Sturz auf der Kellertreppe, ein Skiunfall im Winterurlaub – und plötzlich ist nichts mehr, wie es war

Es dauert oft nur eine Sekunde. Ein nasses Blatt auf der Treppe, ein unachtsamer Moment beim Sport, ein Sturz vom Fahrrad. Die meisten Unfälle gehen glimpflich aus – ein blauer Fleck, ein paar Tage Schonung, dann geht das Leben weiter. Aber manchmal eben nicht. Und genau für diesen Fall lohnt es sich, heute schon einmal in Ruhe nachzudenken, statt erst dann, wenn es zu spät ist.

Als Finanz-Blogger bekomme ich diese Frage öfter gestellt, als man denkt: „Brauche ich eigentlich eine Unfallversicherung, oder ist das nur wieder eine Police, die vor allem dem Vermittler nützt?" Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wer Sie sind und wie Ihr Leben aussieht. Lassen Sie mich das einmal sauber auseinandernehmen.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt weniger, als viele denken

Fast jeder Arbeitnehmer, jede Schülerin und jeder Student ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – meist über die Berufsgenossenschaft. Das klingt erst einmal beruhigend. Der Haken dabei: Dieser Schutz greift ausschließlich bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zur Schule. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet zwar eine monatliche Rente, dafür jedoch keine Kapitalleistungen.

Und jetzt kommt der Punkt, der die meisten überrascht: Die meisten schweren Unfälle passieren in der Freizeit – dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Ob beim Sport, im Garten, im Haushalt oder im Urlaub – sobald Sie nicht gerade auf dem Weg zur Arbeit sind, sind Sie über Ihren Arbeitgeber schlicht nicht versichert. Da rund zwei Drittel aller Unfälle in Freizeit und Haushalt passieren, bleibt hier eine große Lücke.

Besonders deutlich wird das bei Personengruppen, die gar nicht erst in den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen: Hausfrauen und -männer haben keinen Arbeitgeber und somit auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung. Auch Selbstständige stehen komplett außen vor – die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Angestellte ab, wer sich selbstständig macht, muss sich eigenständig kümmern, etwa über eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Lösung.

Wofür eine private Unfallversicherung tatsächlich gut ist

Eine private Unfallversicherung springt genau dort ein, wo diese Lücke klafft. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, ist die private Unfallversicherung weder zeitlich noch örtlich begrenzt – sie gilt rund um die Uhr, weltweit, ob bei der Arbeit, zu Hause oder im Urlaub.

Wichtig ist dabei: Eine Unfallversicherung zahlt nicht bei jedem kleinen Malheur. Wird nach einem Unfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung festgestellt, erhalten Sie eine einmalige Geldsumme als Entschädigung, mit der sich zum Beispiel kostspielige Behandlungen finanzieren, das Haus behindertengerecht umbauen oder Einkommensausfälle überbrücken lassen. Es geht also nicht um den Bänderriss, der nach sechs Wochen wieder verheilt ist, sondern um die Fälle, die Ihr Leben dauerhaft verändern.

Ein Detail, das gerne übersehen wird: Nicht jede Verletzung zählt als „Unfall" im Sinne der Police. Dauerbelastungen, die zu einer Verletzung führen, sind nicht abgedeckt – wenn also über Monate eine Bänderzerrung beim Sport ignoriert wird, bis das Band schließlich reißt, zählt das für die private Unfallversicherung nicht als plötzliches Ereignis. Es muss ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis sein.

Für wen sich das besonders lohnt

Nicht jeder braucht zwingend eine private Unfallversicherung – aber für bestimmte Gruppen ist sie oft schwer zu ersetzen:

Kinder. In ihrer Freizeit – und da spielt sich das Kinderleben nun einmal größtenteils ab – sind Kinder gesetzlich nicht abgesichert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eigentlich der bessere Schutz wäre, lässt sich meist erst ab dem zehnten Lebensjahr abschließen. Bis dahin ist eine solide Unfallversicherung häufig die einzige sinnvolle Absicherung.

Hausfrauen und Hausmänner. Ohne Arbeitgeber gibt es keinen gesetzlichen Schutz – und gleichzeitig ist es für diese Gruppe oft schwierig, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.

Rentnerinnen und Rentner. Mit dem Ruhestand endet der Berufsschutz, gleichzeitig steigt das Sturzrisiko im Alter spürbar an.

Selbstständige. Wer sein eigener Chef ist, trägt auch das volle Risiko selbst – hier lohnt sich zumindest die Prüfung, auch wenn andere Absicherungen wie Krankentagegeld oft Vorrang haben sollten.

Sportlich Aktive. Wer regelmäßig Sport treibt, geht ein höheres Verletzungsrisiko ein als der Durchschnitt – auch das spricht für einen zusätzlichen Schutz.

Der wichtigste Tipp: Nicht die Unfallversicherung zuerst prüfen

Hier möchte ich ehrlich mit Ihnen sein, auch wenn es dem klassischen Verkaufsargument widerspricht: Für die meisten Berufstätigen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der wichtigere Baustein. Sie ist für jeden Arbeitnehmer sinnvoll und lohnt sich, weil die BU besser schützt als eine Unfallversicherung – schließlich zahlt eine BU auch bei Krankheiten und schleichenden Erkrankungen, nicht nur bei plötzlichen Unfällen. Statistisch gesehen sind Unfälle nämlich seltener die Ursache für Berufsunfähigkeit als Krankheiten wie Rückenleiden oder psychische Erkrankungen.

Meine Empfehlung: Prüfen Sie zuerst, ob eine BU für Sie infrage kommt – gesundheitlich wie finanziell. Erst danach macht es Sinn, eine Unfallversicherung als Ergänzung zu betrachten, vor allem für die Fälle und Personengruppen, die eine BU nicht abdeckt oder gar nicht erst bekommen.

Worauf Sie beim Vergleich wirklich achten sollten

Wenn Sie sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, zählt nicht der günstigste Beitrag, sondern das Leistungspaket. Drei Begriffe sollten Sie kennen:

  • Grundsumme: Die vereinbarte Versicherungssumme, die bei 100 % Invalidität ausgezahlt wird. Als grobe Orientierung wird oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens genannt.
  • Progression: Bestimmt, wie stark die Auszahlung bei schwereren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Eine Progression von 225 % oder mehr sorgt dafür, dass bei sehr schweren Fällen deutlich mehr als die reine Grundsumme fließt.
  • Gliedertaxe: Legt fest, mit welchem Invaliditätsgrad bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane bewertet werden, etwa der Verlust eines Fingers oder die Erblindung eines Auges. Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind teils erheblich.

Sinnvoll kann außerdem eine Unfallrente sein – eine lebenslange monatliche Zahlung, die ab einem hohen Invaliditätsgrad zusätzlich zur Einmalzahlung greift. Bei den ganzen Zusatzbausteinen, die Ihnen mancher Vermittler anbietet, würde ich dagegen kritisch bleiben: Die Einmalzahlung bei Invalidität ist der eigentliche Kern des Schutzes, viele Extras wie Assistance-Leistungen oder Bergungskosten sind nett, aber selten entscheidend.

Mein Fazit

Eine Unfallversicherung ist kein Muss für jeden – aber für bestimmte Lebenssituationen ist sie oft die einzige realistische Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines schweren, lebensverändernden Unfalls. Wer berufstätig ist, sollte zuerst über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Wer Kinder hat, wer nicht angestellt arbeitet oder wer schon im Ruhestand ist, sollte die private Unfallversicherung dagegen ernsthaft in Betracht ziehen.

Am Ende gilt, was für fast jede Versicherungsentscheidung gilt: Es gibt keine pauschale Antwort, die für jeden passt. Schauen Sie sich Ihre eigene Situation an, vergleichen Sie die Leistungen statt nur den Preis – und lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine persönliche Versicherungsberatung. Rechtsstand: 2026.

 


Sonntag, 19. Juli 2026

Steuerfreie Extras statt Gehaltserhöhung

 


Warum beide Seiten gewinnen

Stell dir vor, dein Chef bietet dir 100 Euro brutto mehr im Monat an. Klingt gut, oder? Bis du auf deinem Gehaltszettel siehst, dass davon gerade mal 50 Euro netto übrig bleiben – der Rest verschwindet in Steuern und Sozialabgaben. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf eine Alternative, die viel zu wenige Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich ausschöpfen: steuerfreie Gehaltsextras. Die kommen nämlich eins zu eins an – ohne Abzüge, ohne Umwege.

Ich zeige dir hier, welche Extras 2026 tatsächlich steuer- und abgabenfrei möglich sind, und warum sich das für dich und deinen Arbeitgeber gleichermaßen rechnet.

Warum Extras besser sind als Brutto-Erhöhung

Das Prinzip ist simpel: Eine klassische Gehaltserhöhung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein steuerfreier Sachbezug dagegen landet komplett beim Arbeitnehmer. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten obendrauf – bei einer Gehaltserhöhung kommen da schnell nochmal 20 Prozent oder mehr on top zusammen. Am Ende zahlt der Arbeitgeber also weniger, während bei dir mehr ankommt. Eine echte Win-win-Situation, die einfach zu selten zur Sprache kommt.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze – der Klassiker

Der Dauerbrenner unter den steuerfreien Extras: Arbeitgeber dürfen dir zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug gewähren – komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Das können Gutscheine, Tankkarten oder Sachbezugskarten sein, mit denen du bei Partnern einkaufst.

Ein wichtiger Punkt dabei: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Landest du bei 50,01 Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Cent zu viel. Deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation, gerade wenn mehrere Sachbezüge im selben Monat zusammenkommen.

Übers Jahr gerechnet sind das 600 Euro, die komplett steuerfrei bei dir ankommen – bei einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe würden real nur rund 300 bis 400 Euro netto übrig bleiben.

Die 60-Euro-Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen

Zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsgrenze gibt's noch eine zweite Schiene: Zu einem persönlichen Anlass – Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes – darf dir dein Arbeitgeber ein Sachgeschenk bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei überreichen. Wichtig: Es muss ein echter persönlicher Anlass sein und es darf kein Bargeld fließen. Weihnachten zählt hier übrigens nicht – dafür ist die reguläre 50-Euro-Grenze da.

Das Jobrad – Fahren statt zahlen

Eines der beliebtesten Benefits überhaupt: Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike, das du zusätzlich auch privat nutzen darfst. Die private Nutzung ist bei vielen Modellen komplett steuerfrei möglich, und selbst bei Gehaltsumwandlung bleibt der geldwerte Vorteil oft deutlich günstiger als eine vergleichbare Anschaffung aus eigener Tasche. Für Pendler und Freizeitradler gleichermaßen attraktiv.

Deutschlandticket und Jobticket

Der Zuschuss zum ÖPNV-Ticket lässt sich steuerfrei gestalten, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und mit Blick auf Pendelkosten ein Extra, das wirklich im Alltag spürbar ist – ganz ohne Papierkram für dich.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu 600 Euro pro Jahr darf dein Arbeitgeber für Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei übernehmen – von Rückenkursen über Ernährungsberatung bis zu Stressbewältigungsprogrammen. Auch Firmenfitness-Kooperationen wie Urban Sports Club lassen sich darüber oder über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze abrechnen.

Kinderbetreuung

Hast du Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, kann dein Arbeitgeber die Betreuungskosten – Kita, Tagesmutter und Ähnliches – steuerfrei bezuschussen, vorausgesetzt es gibt entsprechende Nachweise wie Betreuungsvertrag und Rechnung. Die häufigste Stolperfalle hier: Sobald das Kind eingeschult wird, entfällt die Steuerfreiheit automatisch.

Erholungsbeihilfe – der Geheimtipp

Weniger bekannt, aber richtig gut: die Erholungsbeihilfe. Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 156 Euro für dich selbst, 104 Euro für deinen Ehepartner und 52 Euro pro Kind zahlen – und zwar pauschal mit nur 25 Prozent versteuert, die der Arbeitgeber übernimmt. Bei dir kommt der Betrag dann netto an. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern sind das 364 Euro, auf die der Arbeitgeber gerade mal 91 Euro Pauschalsteuer zahlt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Über die Entgeltumwandlung kannst du bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen – das sind 2026 monatlich 338 Euro beziehungsweise 4.056 Euro im Jahr. Steuerfrei ist sogar der doppelte Betrag, also bis 8.112 Euro jährlich. Besteuert wird erst im Rentenalter – meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung zudem mindestens 15 Prozent Zuschuss dazugeben, wenn er dadurch selbst Sozialabgaben spart.

Essenszuschuss

Über die amtlichen Sachbezugswerte lässt sich auch das Mittagessen bezuschussen. 2026 liegt der Sachbezugswert bei 4,57 Euro pro Mittag- oder Abendessen. Zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss und du legst mindestens den Sachbezugswert obendrauf, bleibt das Essen komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weiterbildung – ohne Obergrenze

Beruflich veranlasste Fortbildungen zahlt dein Arbeitgeber komplett steuer- und abgabenfrei – und das ganz ohne Deckelung nach oben. Gerade wenn eine Gehaltserhöhung gerade nicht drin ist, ist eine finanzierte Weiterbildung eine Investition, die sich langfristig für beide Seiten auszahlt.

Wie du das Thema beim Chef ansprichst

Die wenigsten Arbeitgeber kennen tatsächlich alle diese Möglichkeiten – oder wissen, dass Benefits sie am Ende günstiger kommen als eine Gehaltserhöhung. Statt einfach nur "mehr Gehalt" zu fordern, mach einen konkreten Vorschlag: "Statt 100 Euro mehr brutto – wie wäre es mit Sachbezugskarte plus Jobrad?" Das zeigt, dass du dich vorbereitet hast, und gibt deinem Chef gleich ein Argument an die Hand, das auch bei der Geschäftsführung zieht: geringere Lohnnebenkosten bei höherem wahrgenommenem Wert für dich.

Mein Fazit

Steuerfreie Extras sind kein Steuertrick, sondern ganz offiziell im Einkommensteuergesetz verankert – § 8 EStG und § 3 EStG lassen grüßen. Wer beim nächsten Gehaltsgespräch nur nach der Bruttozahl fragt, lässt bares Geld liegen. Kombinier ein paar dieser Bausteine geschickt, und du kannst locker mehrere hundert Euro im Jahr zusätzlich rausholen – komplett steuerfrei und ohne dass es deinen Arbeitgeber mehr kostet als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Umsetzung hängt immer vom Einzelfall und den Vorgaben deines Arbeitgebers ab.

Bild: magnific.com 

 

Dienstag, 14. Juli 2026

Steuererklärung 2025 bis 31. Juli abgeben.

 


Steuererklärung 2025: Warum du jetzt wirklich ran musst

Ich sag's dir ganz ehrlich: Jedes Jahr höre ich von Leuten den gleichen Satz. "Ach, die mach ich noch, hab ja Zeit." Und dann ist es Ende Juli und die Panik bricht aus. Deshalb heute mal Klartext zur Steuererklärung 2025 – was ansteht, bis wann sie weg muss und wie du dir selbst den Stress ersparst.

Die Frist, die du dir rot im Kalender markieren solltest

Für das Steuerjahr 2025 gilt: Ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein muss deine Erklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Das ist ein Freitag, es gibt also kein "ach, das Wochenende rettet mich noch" – der Stichtag steht.

Falls du dir Hilfe von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein holst, hast du länger Zeit: Die Frist rutscht auf den 28. Februar 2027 – und weil der auf einen Sonntag fällt, praktisch auf den 1. März 2027. Das ist übrigens ein Unterschied zu den Vorjahren: Die coronabedingten Fristverlängerungen für beratene Fälle sind seit dem Steuerjahr 2025 endgültig ausgelaufen. Es gilt wieder das normale Tempo.

Und wenn du gar nicht verpflichtet bist, eine Erklärung abzugeben, sondern es freiwillig tust (Stichwort Antragsveranlagung)? Dann hast du sogar vier Jahre Zeit – für 2025 also bis Ende 2029. Aber mal ehrlich: Wer freiwillig abgibt, holt sich in der Regel Geld zurück. Warum solltest du das Finanzamt so lange auf deiner Erstattung sitzen lassen?

Wer überhaupt abgeben muss

Nicht jeder ist zur Steuererklärung verpflichtet, aber diese Fälle solltest du kennen:

  • Du hast Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr – Mieteinnahmen zum Beispiel.
  • Du oder dein Partner wurden nach Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor besteuert.
  • Du hast Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen.
  • Du hast dir einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
  • Als Rentnerin oder Rentner liegst du mit deinen gesamten Einkünften über dem Grundfreibetrag – der liegt für 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende, bei Verheirateten verdoppelt sich das.

Bist du unter diesen Grenzen und hast keinen der genannten Fälle, atme durch – die Frist betrifft dich nicht direkt. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die freiwillige Abgabe fast immer.

Was 2025 steuerlich neu war – und jetzt in deine Erklärung gehört

Ein paar Stellschrauben haben sich gegenüber 2024 verändert, die du mitnehmen solltest:

Grundfreibetrag gestiegen. Von 11.784 Euro (2024) auf 12.096 Euro (2025) für Singles. Heißt: Ein bisschen mehr von deinem Einkommen bleibt automatisch steuerfrei.

Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit gibt's weiterhin 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Bei 40 Kilometern einfacher Strecke und rund 220 Arbeitstagen kommt da locker eine Werbungskostenpauschale von über 2.900 Euro zusammen – trag das unbedingt ein, viele vergessen, wie viel das übers Jahr wirklich ausmacht.

Homeoffice-Pauschale. Nach wie vor 6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro im Jahr (also maximal 210 Tage). Die kannst du auch ohne eigenes Arbeitszimmer geltend machen – das wird oft übersehen.

Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen – prüf, ob bei dir die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % wirklich günstiger ist als dein persönlicher Steuersatz, oder ob sich eine Günstigerprüfung über die Steuererklärung lohnt. Gerade bei niedrigerem Einkommen ist das oft bares Geld.

 

Was passiert, wenn du die Frist verpasst

Hier wird's unangenehm, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und einfach nichts tust. Das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag fest – automatisch, ohne dass jemand extra draufschauen muss. Mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, alternativ 0,25 % der festgesetzten Steuer, je nachdem was höher ausfällt. Für das Steuerjahr 2025 greift das spätestens 14 Monate nach Jahresende, also ab März 2027.

Kommt noch mehr Verzögerung dazu, kann das Finanzamt zusätzlich schätzen – und zwar selten zu deinen Gunsten – und im Zweifel ein Zwangsgeld verhängen.

Mein Tipp, wenn du merkst, dass du es nicht schaffst: Warte nicht bis zum letzten Tag, sondern stell rechtzeitig einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt. Ein kurzer Grund reicht oft schon – Krankheit, fehlende Unterlagen, was auch immer bei dir zutrifft. Das kostet dich fünf Minuten und erspart dir im schlimmsten Fall richtig Ärger.

Mein Fahrplan für die nächsten Wochen

Wenn du jetzt denkst "okay, ich muss ran", hier mein ganz praktischer Vorschlag:

  1. Unterlagen sammeln. Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Werbungskosten, Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen, Nachweise für außergewöhnliche Belastungen – alles an einen Ort.
  2. ELSTER-Zugang prüfen. Falls du noch keinen hast: Die Registrierung dauert wegen der Postversand-PIN ein paar Tage, also nicht erst am 30. Juli dran denken.
  3. Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Über MeinELSTER+ lassen sich viele Daten inzwischen automatisch übernehmen – ein guter Ausgangspunkt, gerade bei einfachen Fällen.
  4. Entscheiden: selbst machen oder Profi ran? Bei überschaubaren Verhältnissen reicht oft Steuersoftware oder ELSTER direkt. Bei Selbstständigkeit, Vermietung oder komplizierteren Fällen zahlt sich ein Steuerberater aus – nicht nur wegen der längeren Frist, sondern weil er Dinge findet, die du übersiehst.
  5. Termin blocken. Im Ernst: Trag dir zwei, drei Stunden im Kalender ein, so wie einen Zahnarzttermin. Sonst schiebt sich das ewig weiter nach hinten.

Die durchschnittliche Erstattung liegt Jahr für Jahr bei über 1.000 Euro. Das ist kein Kleingeld, das du dem Finanzamt einfach schenken solltest, nur weil dir die Steuererklärung lästig ist. Also: Unterlagen raussuchen, Termin machen, abhaken.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen – Selbstständigkeit, Vermietung, Auslandsbezug – lohnt sich immer der Blick einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters auf deinen konkreten Fall.

Bild: Magnific.com 

 

Sonntag, 12. Juli 2026

Geld einsparen so wichtig wie noch nie

 

Bei den meisten Haushaltsausgaben sparst du nicht durch Verzicht, sondern durch klügere Entscheidungen.

Hier sind die Bereiche, wo wirklich was drin ist:

Fixkosten durchleuchten Versicherungen, Strom-/Gasverträge, Handytarife, Streaming-Abos – das sind die stillen Budgetkiller, weil sie monatlich abgebucht werden, ohne dass man hinschaut. Ein jährlicher Check per Vergleichsportal bringt oft mehr als jedes Sparen beim Einkaufen.

Bei Versicherungen gilt: nicht die günstigste nehmen, sondern die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für deine Situation prüfen – Doppelversicherungen (z. B. Hausrat + Rechtsschutz überschneiden sich manchmal) rausschmeißen.

Lebensmittel ohne Qualitätsverlust

  • Eigenmarken der Discounter/Supermärkte sind oft aus denselben Fabriken wie die Markenware – Preisunterschied 20–40 %. Und das oft bei besserer Qualität!
  • Wochenplan statt spontan einkaufen reduziert Fehlkäufe und Lebensmittelverschwendung.
  • Saisonal und regional einkaufen ist meist günstiger und frischer.

Energie

  • Standby-Verbrauch abstellen (schaltbare Steckdosenleisten) – klingt klein, macht bei alten Geräten aber spürbar was aus.
  • Heiztemperatur um 1 Grad senken spart laut Faustregel ca. 6 % Heizkosten, ohne dass man's wirklich merkt.
  • LED-Umstellung, falls noch nicht passiert – amortisiert sich schnell.

Abos und Mitgliedschaften Ehrlich prüfen, was wirklich genutzt wird. Streaming-Dienste rotieren (nur abonnieren, wenn du gerade guckst) spart oft 100+ € im Jahr, ohne dass du auf Inhalte verzichtest.

Second-Hand und Reparieren Bei Kleidung, Möbeln, Elektronik: Qualität ist oft sogar höher als bei Neuware im gleichen Preissegment, weil ältere Stücke teils besser verarbeitet sind. Reparieren statt neu kaufen bei Elektrogeräten lohnt sich fast immer bis zu einem gewissen Alter.

Bankgebühren Viele zahlen noch Kontoführungsgebühren, obwohl es genug kostenlose Girokonten gibt: https://www.finanztip.de/girokonto/. Die alte Bank muss einen Wechselservice anbieten.

Bei Kreditkarten lohnt sich auch ein Vergleich: https://www.finanztip.de/kreditkarten/.

 

Weitere Tipps in meinem Ratgeber Geld auf www.hans-peterwolff.com.