Ein Mini-Job ist eine Form der geringfügigen
Beschäftigung in Deutschland, bei der die Einkünfte oder die Arbeitszeit eine
bestimmte Grenze nicht überschreiten. Mini-Jobs bieten sowohl für Arbeitnehmer
als auch für Arbeitgeber einige Vorteile, wie zum Beispiel geringere
Sozialabgaben und eine unkomplizierte Handhabung bei der Anmeldung und
Abrechnung.
Hier sind die wichtigsten Aspekte und die relevanten Werte
und Grenzen für 2025:
1. Verdienstgrenze
- Maximaler
Verdienst: Ein Mini-Job 2025 ist in der Regel auf ein monatliches
Einkommen von 556 Euro begrenzt
- Berechnung:
Das Einkommen darf in keinem Monat über 556 Euro liegen. Ausnahme sind
unvorgesehene Ereignisse wie Krankheit des Kollegen. Urlaub zählt nicht
dazu. Wenn der Verdienst in einem Monat diesen Betrag übersteigt, wird der
Mini-Job sozialversicherungspflichtig, und der Arbeitnehmer wird als
regulär beschäftigt behandelt.
2. Arbeitszeit
- Die
Arbeitszeit wird durch den Verdienst und den Stundenlohn bestimmt. Ein
Arbeitnehmer kann je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden im
Monat arbeiten, solange der Verdienst die Grenze von 556 Euro nicht
überschreitet.
- Beispiel:
Bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro (Mindestlohn 2025) könnte eine Person
etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die 556-Euro-Grenze zu
überschreiten.
3. Sozialversicherungsbeiträge
- Krankenversicherung:
Mini-Jobber sind in der Regel über die sogenannte
"Minijob-Zentrale" krankenversichert, sofern sie keine
anderweitige Hauptversicherung (z. B. über die Familie oder durch eine
andere Beschäftigung) haben.
- Rentenversicherung:
Mini-Jobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich
jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall
müssen sie jedoch einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten.
- Arbeitslosenversicherung
und Pflegeversicherung: Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen bei
einem Mini-Job in der Regel nicht gezahlt werden, aber Beiträge zur
Pflegeversicherung sind fällig, wenn der Mini-Jobber nicht anderweitig
versichert ist.
4. Steuern
- Ein
Mini-Job wird pauschal mit 2% vom Arbeitgeber versteuert. Dies
umfasst die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber kann diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.
- Arbeitnehmer
zahlen bei einem Mini-Job in der Regel keine eigenen Steuern, solange ihr
Gesamteinkommen aus allen Quellen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
5. Mehrere Mini-Jobs
- Wenn
jemand mehrere Mini-Jobs hat, wird das gesamte Einkommen aus diesen Jobs
zusammengerechnet. Wenn die Summe aus mehreren Mini-Jobs insgesamt 556
Euro im Monat überschreitet, verliert der Arbeitnehmer den Status eines
Mini-Jobbers, und es gelten die normalen sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften für reguläre Arbeitsverhältnisse.
6. Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigungen
- Es
gibt einige Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten.
So können zum Beispiel Studierende oder Rentner, die einen Mini-Job
ausüben, von bestimmten Regelungen zur Sozialversicherung profitieren.
7. Mini-Job auf Abruf
- Es
ist auch möglich, einen Mini-Job auf Abruf auszuüben, wobei die Stunden
flexibel vereinbart werden können. Auch hier muss der monatliche Verdienst
unter der Grenze von 556 Euro liegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mini-Job 2025
eine einfache Möglichkeit zur zusätzlichen Einkommensquelle bietet, solange der
Verdienst die 556-Euro-Grenze durchschnittlich nicht überschreitet. Wenn diese
Grenze überschritten wird, müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung
gezahlt werden, und der Arbeitnehmer wird sozialversicherungspflichtig.
Aktuelle Informationen finden Sie auf https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze-ueberschreiten-2025/.
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