Sonntag, 19. Juli 2026

Steuerfreie Extras statt Gehaltserhöhung

 


Warum beide Seiten gewinnen

Stell dir vor, dein Chef bietet dir 100 Euro brutto mehr im Monat an. Klingt gut, oder? Bis du auf deinem Gehaltszettel siehst, dass davon gerade mal 50 Euro netto übrig bleiben – der Rest verschwindet in Steuern und Sozialabgaben. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf eine Alternative, die viel zu wenige Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich ausschöpfen: steuerfreie Gehaltsextras. Die kommen nämlich eins zu eins an – ohne Abzüge, ohne Umwege.

Ich zeige dir hier, welche Extras 2026 tatsächlich steuer- und abgabenfrei möglich sind, und warum sich das für dich und deinen Arbeitgeber gleichermaßen rechnet.

Warum Extras besser sind als Brutto-Erhöhung

Das Prinzip ist simpel: Eine klassische Gehaltserhöhung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein steuerfreier Sachbezug dagegen landet komplett beim Arbeitnehmer. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten obendrauf – bei einer Gehaltserhöhung kommen da schnell nochmal 20 Prozent oder mehr on top zusammen. Am Ende zahlt der Arbeitgeber also weniger, während bei dir mehr ankommt. Eine echte Win-win-Situation, die einfach zu selten zur Sprache kommt.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze – der Klassiker

Der Dauerbrenner unter den steuerfreien Extras: Arbeitgeber dürfen dir zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn monatlich bis zu 50 Euro als Sachbezug gewähren – komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Das können Gutscheine, Tankkarten oder Sachbezugskarten sein, mit denen du bei Partnern einkaufst.

Ein wichtiger Punkt dabei: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Landest du bei 50,01 Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Cent zu viel. Deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation, gerade wenn mehrere Sachbezüge im selben Monat zusammenkommen.

Übers Jahr gerechnet sind das 600 Euro, die komplett steuerfrei bei dir ankommen – bei einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe würden real nur rund 300 bis 400 Euro netto übrig bleiben.

Die 60-Euro-Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen

Zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsgrenze gibt's noch eine zweite Schiene: Zu einem persönlichen Anlass – Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes – darf dir dein Arbeitgeber ein Sachgeschenk bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei überreichen. Wichtig: Es muss ein echter persönlicher Anlass sein und es darf kein Bargeld fließen. Weihnachten zählt hier übrigens nicht – dafür ist die reguläre 50-Euro-Grenze da.

Das Jobrad – Fahren statt zahlen

Eines der beliebtesten Benefits überhaupt: Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike, das du zusätzlich auch privat nutzen darfst. Die private Nutzung ist bei vielen Modellen komplett steuerfrei möglich, und selbst bei Gehaltsumwandlung bleibt der geldwerte Vorteil oft deutlich günstiger als eine vergleichbare Anschaffung aus eigener Tasche. Für Pendler und Freizeitradler gleichermaßen attraktiv.

Deutschlandticket und Jobticket

Der Zuschuss zum ÖPNV-Ticket lässt sich steuerfrei gestalten, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und mit Blick auf Pendelkosten ein Extra, das wirklich im Alltag spürbar ist – ganz ohne Papierkram für dich.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu 600 Euro pro Jahr darf dein Arbeitgeber für Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei übernehmen – von Rückenkursen über Ernährungsberatung bis zu Stressbewältigungsprogrammen. Auch Firmenfitness-Kooperationen wie Urban Sports Club lassen sich darüber oder über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze abrechnen.

Kinderbetreuung

Hast du Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, kann dein Arbeitgeber die Betreuungskosten – Kita, Tagesmutter und Ähnliches – steuerfrei bezuschussen, vorausgesetzt es gibt entsprechende Nachweise wie Betreuungsvertrag und Rechnung. Die häufigste Stolperfalle hier: Sobald das Kind eingeschult wird, entfällt die Steuerfreiheit automatisch.

Erholungsbeihilfe – der Geheimtipp

Weniger bekannt, aber richtig gut: die Erholungsbeihilfe. Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 156 Euro für dich selbst, 104 Euro für deinen Ehepartner und 52 Euro pro Kind zahlen – und zwar pauschal mit nur 25 Prozent versteuert, die der Arbeitgeber übernimmt. Bei dir kommt der Betrag dann netto an. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern sind das 364 Euro, auf die der Arbeitgeber gerade mal 91 Euro Pauschalsteuer zahlt.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Über die Entgeltumwandlung kannst du bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen – das sind 2026 monatlich 338 Euro beziehungsweise 4.056 Euro im Jahr. Steuerfrei ist sogar der doppelte Betrag, also bis 8.112 Euro jährlich. Besteuert wird erst im Rentenalter – meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung zudem mindestens 15 Prozent Zuschuss dazugeben, wenn er dadurch selbst Sozialabgaben spart.

Essenszuschuss

Über die amtlichen Sachbezugswerte lässt sich auch das Mittagessen bezuschussen. 2026 liegt der Sachbezugswert bei 4,57 Euro pro Mittag- oder Abendessen. Zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss und du legst mindestens den Sachbezugswert obendrauf, bleibt das Essen komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weiterbildung – ohne Obergrenze

Beruflich veranlasste Fortbildungen zahlt dein Arbeitgeber komplett steuer- und abgabenfrei – und das ganz ohne Deckelung nach oben. Gerade wenn eine Gehaltserhöhung gerade nicht drin ist, ist eine finanzierte Weiterbildung eine Investition, die sich langfristig für beide Seiten auszahlt.

Wie du das Thema beim Chef ansprichst

Die wenigsten Arbeitgeber kennen tatsächlich alle diese Möglichkeiten – oder wissen, dass Benefits sie am Ende günstiger kommen als eine Gehaltserhöhung. Statt einfach nur "mehr Gehalt" zu fordern, mach einen konkreten Vorschlag: "Statt 100 Euro mehr brutto – wie wäre es mit Sachbezugskarte plus Jobrad?" Das zeigt, dass du dich vorbereitet hast, und gibt deinem Chef gleich ein Argument an die Hand, das auch bei der Geschäftsführung zieht: geringere Lohnnebenkosten bei höherem wahrgenommenem Wert für dich.

Mein Fazit

Steuerfreie Extras sind kein Steuertrick, sondern ganz offiziell im Einkommensteuergesetz verankert – § 8 EStG und § 3 EStG lassen grüßen. Wer beim nächsten Gehaltsgespräch nur nach der Bruttozahl fragt, lässt bares Geld liegen. Kombinier ein paar dieser Bausteine geschickt, und du kannst locker mehrere hundert Euro im Jahr zusätzlich rausholen – komplett steuerfrei und ohne dass es deinen Arbeitgeber mehr kostet als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Umsetzung hängt immer vom Einzelfall und den Vorgaben deines Arbeitgebers ab.

Bild: magnific.com 

 

Dienstag, 14. Juli 2026

Steuererklärung 2025 bis 31. Juli abgeben.

 


Steuererklärung 2025: Warum du jetzt wirklich ran musst

Ich sag's dir ganz ehrlich: Jedes Jahr höre ich von Leuten den gleichen Satz. "Ach, die mach ich noch, hab ja Zeit." Und dann ist es Ende Juli und die Panik bricht aus. Deshalb heute mal Klartext zur Steuererklärung 2025 – was ansteht, bis wann sie weg muss und wie du dir selbst den Stress ersparst.

Die Frist, die du dir rot im Kalender markieren solltest

Für das Steuerjahr 2025 gilt: Ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein muss deine Erklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Das ist ein Freitag, es gibt also kein "ach, das Wochenende rettet mich noch" – der Stichtag steht.

Falls du dir Hilfe von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein holst, hast du länger Zeit: Die Frist rutscht auf den 28. Februar 2027 – und weil der auf einen Sonntag fällt, praktisch auf den 1. März 2027. Das ist übrigens ein Unterschied zu den Vorjahren: Die coronabedingten Fristverlängerungen für beratene Fälle sind seit dem Steuerjahr 2025 endgültig ausgelaufen. Es gilt wieder das normale Tempo.

Und wenn du gar nicht verpflichtet bist, eine Erklärung abzugeben, sondern es freiwillig tust (Stichwort Antragsveranlagung)? Dann hast du sogar vier Jahre Zeit – für 2025 also bis Ende 2029. Aber mal ehrlich: Wer freiwillig abgibt, holt sich in der Regel Geld zurück. Warum solltest du das Finanzamt so lange auf deiner Erstattung sitzen lassen?

Wer überhaupt abgeben muss

Nicht jeder ist zur Steuererklärung verpflichtet, aber diese Fälle solltest du kennen:

  • Du hast Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr – Mieteinnahmen zum Beispiel.
  • Du oder dein Partner wurden nach Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor besteuert.
  • Du hast Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen.
  • Du hast dir einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
  • Als Rentnerin oder Rentner liegst du mit deinen gesamten Einkünften über dem Grundfreibetrag – der liegt für 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende, bei Verheirateten verdoppelt sich das.

Bist du unter diesen Grenzen und hast keinen der genannten Fälle, atme durch – die Frist betrifft dich nicht direkt. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die freiwillige Abgabe fast immer.

Was 2025 steuerlich neu war – und jetzt in deine Erklärung gehört

Ein paar Stellschrauben haben sich gegenüber 2024 verändert, die du mitnehmen solltest:

Grundfreibetrag gestiegen. Von 11.784 Euro (2024) auf 12.096 Euro (2025) für Singles. Heißt: Ein bisschen mehr von deinem Einkommen bleibt automatisch steuerfrei.

Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit gibt's weiterhin 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Bei 40 Kilometern einfacher Strecke und rund 220 Arbeitstagen kommt da locker eine Werbungskostenpauschale von über 2.900 Euro zusammen – trag das unbedingt ein, viele vergessen, wie viel das übers Jahr wirklich ausmacht.

Homeoffice-Pauschale. Nach wie vor 6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro im Jahr (also maximal 210 Tage). Die kannst du auch ohne eigenes Arbeitszimmer geltend machen – das wird oft übersehen.

Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen – prüf, ob bei dir die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % wirklich günstiger ist als dein persönlicher Steuersatz, oder ob sich eine Günstigerprüfung über die Steuererklärung lohnt. Gerade bei niedrigerem Einkommen ist das oft bares Geld.

 

Was passiert, wenn du die Frist verpasst

Hier wird's unangenehm, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist und einfach nichts tust. Das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag fest – automatisch, ohne dass jemand extra draufschauen muss. Mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, alternativ 0,25 % der festgesetzten Steuer, je nachdem was höher ausfällt. Für das Steuerjahr 2025 greift das spätestens 14 Monate nach Jahresende, also ab März 2027.

Kommt noch mehr Verzögerung dazu, kann das Finanzamt zusätzlich schätzen – und zwar selten zu deinen Gunsten – und im Zweifel ein Zwangsgeld verhängen.

Mein Tipp, wenn du merkst, dass du es nicht schaffst: Warte nicht bis zum letzten Tag, sondern stell rechtzeitig einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt. Ein kurzer Grund reicht oft schon – Krankheit, fehlende Unterlagen, was auch immer bei dir zutrifft. Das kostet dich fünf Minuten und erspart dir im schlimmsten Fall richtig Ärger.

Mein Fahrplan für die nächsten Wochen

Wenn du jetzt denkst "okay, ich muss ran", hier mein ganz praktischer Vorschlag:

  1. Unterlagen sammeln. Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Werbungskosten, Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen, Nachweise für außergewöhnliche Belastungen – alles an einen Ort.
  2. ELSTER-Zugang prüfen. Falls du noch keinen hast: Die Registrierung dauert wegen der Postversand-PIN ein paar Tage, also nicht erst am 30. Juli dran denken.
  3. Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Über MeinELSTER+ lassen sich viele Daten inzwischen automatisch übernehmen – ein guter Ausgangspunkt, gerade bei einfachen Fällen.
  4. Entscheiden: selbst machen oder Profi ran? Bei überschaubaren Verhältnissen reicht oft Steuersoftware oder ELSTER direkt. Bei Selbstständigkeit, Vermietung oder komplizierteren Fällen zahlt sich ein Steuerberater aus – nicht nur wegen der längeren Frist, sondern weil er Dinge findet, die du übersiehst.
  5. Termin blocken. Im Ernst: Trag dir zwei, drei Stunden im Kalender ein, so wie einen Zahnarzttermin. Sonst schiebt sich das ewig weiter nach hinten.

Die durchschnittliche Erstattung liegt Jahr für Jahr bei über 1.000 Euro. Das ist kein Kleingeld, das du dem Finanzamt einfach schenken solltest, nur weil dir die Steuererklärung lästig ist. Also: Unterlagen raussuchen, Termin machen, abhaken.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen – Selbstständigkeit, Vermietung, Auslandsbezug – lohnt sich immer der Blick einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters auf deinen konkreten Fall.

Bild: Magnific.com 

 

Sonntag, 12. Juli 2026

Geld einsparen so wichtig wie noch nie

 

Bei den meisten Haushaltsausgaben sparst du nicht durch Verzicht, sondern durch klügere Entscheidungen.

Hier sind die Bereiche, wo wirklich was drin ist:

Fixkosten durchleuchten Versicherungen, Strom-/Gasverträge, Handytarife, Streaming-Abos – das sind die stillen Budgetkiller, weil sie monatlich abgebucht werden, ohne dass man hinschaut. Ein jährlicher Check per Vergleichsportal bringt oft mehr als jedes Sparen beim Einkaufen.

Bei Versicherungen gilt: nicht die günstigste nehmen, sondern die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für deine Situation prüfen – Doppelversicherungen (z. B. Hausrat + Rechtsschutz überschneiden sich manchmal) rausschmeißen.

Lebensmittel ohne Qualitätsverlust

  • Eigenmarken der Discounter/Supermärkte sind oft aus denselben Fabriken wie die Markenware – Preisunterschied 20–40 %. Und das oft bei besserer Qualität!
  • Wochenplan statt spontan einkaufen reduziert Fehlkäufe und Lebensmittelverschwendung.
  • Saisonal und regional einkaufen ist meist günstiger und frischer.

Energie

  • Standby-Verbrauch abstellen (schaltbare Steckdosenleisten) – klingt klein, macht bei alten Geräten aber spürbar was aus.
  • Heiztemperatur um 1 Grad senken spart laut Faustregel ca. 6 % Heizkosten, ohne dass man's wirklich merkt.
  • LED-Umstellung, falls noch nicht passiert – amortisiert sich schnell.

Abos und Mitgliedschaften Ehrlich prüfen, was wirklich genutzt wird. Streaming-Dienste rotieren (nur abonnieren, wenn du gerade guckst) spart oft 100+ € im Jahr, ohne dass du auf Inhalte verzichtest.

Second-Hand und Reparieren Bei Kleidung, Möbeln, Elektronik: Qualität ist oft sogar höher als bei Neuware im gleichen Preissegment, weil ältere Stücke teils besser verarbeitet sind. Reparieren statt neu kaufen bei Elektrogeräten lohnt sich fast immer bis zu einem gewissen Alter.

Bankgebühren Viele zahlen noch Kontoführungsgebühren, obwohl es genug kostenlose Girokonten gibt: https://www.finanztip.de/girokonto/. Die alte Bank muss einen Wechselservice anbieten.

Bei Kreditkarten lohnt sich auch ein Vergleich: https://www.finanztip.de/kreditkarten/.

 

Weitere Tipps in meinem Ratgeber Geld auf www.hans-peterwolff.com.


Dienstag, 30. Juni 2026

Sozialbeiträge erstatten lassen

 



So holst du dir zu viel gezahlte Beiträge zurück

Du arbeitest als Angestellter, zahlst brav deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge — und merkst am Jahresende, dass du eigentlich zu viel bezahlt hast. Das passiert öfter, als du denkst. Vor allem dann, wenn du im Laufe des Jahres die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hast. Gute Nachricht: Du hast Anspruch auf Erstattung. Hier erfährst du, wie das genau funktioniert.


Was ist die Beitragsbemessungsgrenze überhaupt?

Die Beitragsbemessungsgrenze (kurz: BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdienst du mehr, werden auf den übersteigenden Teil keine weiteren Beiträge fällig.

Für 2026 gelten diese Grenzen:

Versicherungszweig Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 € 66.150 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) 8.050 € 96.600 €

Stand: 2026, Deutschland

Für den Erstattungsanspruch relevant sind vor allem Kranken- und Pflegeversicherung — denn dort kommt es häufiger zu Überzahlungen, zum Beispiel bei Jobwechsel oder schwankendem Einkommen.


Wann kann es zu einer Überzahlung kommen?

Der häufigste Fall: Du wechselst im Laufe des Jahres den Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber berechnet deine Beiträge für sich genommen korrekt — aber zusammengenommen überschreiten deine Einnahmen die BBG, und du hast insgesamt zu viel eingezahlt.

Weitere typische Konstellationen:

  • Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig (z. B. Haupt- und Nebenjob)
  • Einmalzahlungen wie Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Nachgezahltes Gehalt für ein Vorjahr

Wie läuft die Erstattung ab?

Schritt 1: Einnahmen prüfen

Zuerst prüfst du, ob dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen im Laufe des Jahres die BBG der Kranken- und Pflegeversicherung überschritten hat. Schau dafür auf deine monatlichen Lohnabrechnungen und addiere die Bruttobeträge.

Schritt 2: Zuständige Krankenkasse kontaktieren

Die Erstattung läuft nicht automatisch — du musst sie aktiv beantragen. Wende dich direkt an deine gesetzliche Krankenkasse und schildere den Sachverhalt. Du kannst das schriftlich, per Online-Formular oder telefonisch tun.

Folgende Unterlagen solltest du bereithalten:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen aller Arbeitgeber aus dem betreffenden Jahr
  • Deine Sozialversicherungsnummer
  • Ggf. Nachweise über Einmalzahlungen

Schritt 3: Antrag stellen

Die Krankenkasse prüft deinen Fall und berechnet den Erstattungsbetrag. Anspruchsgrundlage ist § 26 SGB IV (Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge). Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre — du kannst also auch rückwirkend noch Ansprüche für die Jahre 2022 bis 2025 geltend machen, sofern du das bisher nicht getan hast.


Ein konkretes Rechenbeispiel

Stell dir vor, du wechselst im Juli 2026 den Job:

  • Arbeitgeber 1 (Januar–Juni): monatliches Brutto 5.000 € → Gesamteinnahmen: 30.000 €
  • Arbeitgeber 2 (Juli–Dezember): monatliches Brutto 5.000 € → Gesamteinnahmen: 30.000 €
  • Jahresgesamteinkommen: 60.000 €

Die BBG der KV/PV liegt bei 66.150 € jährlich — du bleibst also insgesamt darunter. Keine Überzahlung in diesem Fall.

Jetzt das gleiche Beispiel mit einem Bonus von 10.000 € im Oktober:

  • Jahresgesamteinkommen inkl. Bonus: 70.000 €
  • Betrag über der BBG: 70.000 € – 66.150 € = 3.850 €
  • Auf diesen Betrag wären keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig
  • Wurden sie trotzdem abgeführt (weil AG 2 das Gesamtjahreseinkommen nicht kennt), hast du Anspruch auf Erstattung

Bei einem KV-Beitragssatz von ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag (~1,7 %) und PV-Beitrag von 3,4 % (2026) kommt da schnell ein dreistelliger Betrag zusammen, den du dir zurückholen kannst.


Was ist mit privat Versicherten?

Privat Krankenversicherte zahlen keinen einkommensabhängigen Beitrag — für sie ist das Thema BBG in der KV/PV nicht relevant. Der Erstattungsanspruch betrifft ausschließlich gesetzlich Versicherte.


Fazit: Lohnt sich der Aufwand?

Definitiv. Ein kurzes Gespräch mit deiner Krankenkasse oder ein einfaches Antragsformular kann dir schnell mehrere hundert Euro zurückbringen. Und das Beste: Du hast bis zu vier Jahre Zeit, die Erstattung zu beantragen. Es lohnt sich also, auch die Abrechnungen der letzten Jahre mal durchzuschauen — gerade wenn du in dieser Zeit den Job gewechselt hast oder größere Einmalzahlungen erhalten hast.

Tipp für deinen nächsten Schritt: Leg deine Lohnabrechnungen der letzten vier Jahre raus, addiere dein jeweiliges Jahresbrutto und prüfe, ob du die BBG überschritten hast. Falls ja, ruf einfach bei deiner Krankenkasse an — die kennen das Verfahren und helfen dir weiter.


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