Freitag, 11. Juli 2025

Was ist ein Mini-Job?

 

Ein Mini-Job ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland, bei der die Einkünfte oder die Arbeitszeit eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Mini-Jobs bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige Vorteile, wie zum Beispiel geringere Sozialabgaben und eine unkomplizierte Handhabung bei der Anmeldung und Abrechnung.

Hier sind die wichtigsten Aspekte und die relevanten Werte und Grenzen für 2025:

1. Verdienstgrenze

  • Maximaler Verdienst: Ein Mini-Job 2025 ist in der Regel auf ein monatliches Einkommen von 556 Euro begrenzt
  • Berechnung: Das Einkommen darf in keinem Monat über 556 Euro liegen. Ausnahme sind unvorgesehene Ereignisse wie Krankheit des Kollegen. Urlaub zählt nicht dazu. Wenn der Verdienst in einem Monat diesen Betrag übersteigt, wird der Mini-Job sozialversicherungspflichtig, und der Arbeitnehmer wird als regulär beschäftigt behandelt.

2. Arbeitszeit

  • Die Arbeitszeit wird durch den Verdienst und den Stundenlohn bestimmt. Ein Arbeitnehmer kann je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden im Monat arbeiten, solange der Verdienst die Grenze von 556 Euro nicht überschreitet.
  • Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro (Mindestlohn 2025) könnte eine Person etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die 556-Euro-Grenze zu überschreiten.

3. Sozialversicherungsbeiträge

  • Krankenversicherung: Mini-Jobber sind in der Regel über die sogenannte "Minijob-Zentrale" krankenversichert, sofern sie keine anderweitige Hauptversicherung (z. B. über die Familie oder durch eine andere Beschäftigung) haben.
  • Rentenversicherung: Mini-Jobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall müssen sie jedoch einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten.
  • Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen bei einem Mini-Job in der Regel nicht gezahlt werden, aber Beiträge zur Pflegeversicherung sind fällig, wenn der Mini-Jobber nicht anderweitig versichert ist.

4. Steuern

  • Ein Mini-Job wird pauschal mit 2% vom Arbeitgeber versteuert. Dies umfasst die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.
  • Arbeitnehmer zahlen bei einem Mini-Job in der Regel keine eigenen Steuern, solange ihr Gesamteinkommen aus allen Quellen unter dem Steuerfreibetrag liegt.

5. Mehrere Mini-Jobs

  • Wenn jemand mehrere Mini-Jobs hat, wird das gesamte Einkommen aus diesen Jobs zusammengerechnet. Wenn die Summe aus mehreren Mini-Jobs insgesamt 556 Euro im Monat überschreitet, verliert der Arbeitnehmer den Status eines Mini-Jobbers, und es gelten die normalen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für reguläre Arbeitsverhältnisse.

6. Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigungen

  • Es gibt einige Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten. So können zum Beispiel Studierende oder Rentner, die einen Mini-Job ausüben, von bestimmten Regelungen zur Sozialversicherung profitieren.

7. Mini-Job auf Abruf

  • Es ist auch möglich, einen Mini-Job auf Abruf auszuüben, wobei die Stunden flexibel vereinbart werden können. Auch hier muss der monatliche Verdienst unter der Grenze von 556 Euro liegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mini-Job 2025 eine einfache Möglichkeit zur zusätzlichen Einkommensquelle bietet, solange der Verdienst die 556-Euro-Grenze durchschnittlich nicht überschreitet. Wenn diese Grenze überschritten wird, müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, und der Arbeitnehmer wird sozialversicherungspflichtig.

Aktuelle Informationen finden Sie auf https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze-ueberschreiten-2025/.

 

Quellen: https://chatgpt.com/ und Google, Bild von Freepik.com 


Mittwoch, 12. Februar 2025

Online-Kurs "Raus aus den Schulden" ist verfügbar

 

Sie haben Probleme, von Ihren Schulden runter zu kommen? Dann hilft Ihnen dieser Kurs

Am Ende Des Kurses erhalten Sie auch ein Workbook zum Nachlesen und nacharbeiten. 



Dienstag, 3. Dezember 2024

Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2025 kräftig steigen

Kennen Sie Ihren jetzigen Zusatzbeitrag? Informieren Sie sich umfassend auf https://www.krankenkassen.de/ über den Zusatzbeitrag und die Leistungen der Krankenkassen.

Wenn Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, beantragen Sie die Mitgliedschaft dort. Diese neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse. 

Wenn Sie im Dezember 2024 die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beantragen, dann gilt diese ab März 2025.









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Dienstag, 26. November 2024

Steuer-Tipps zum Jahresende

So optimieren Sie Ihre Steuerlast

Das Jahresende naht, und für viele Steuerzahler in Deutschland stellt sich die Frage, wie sie noch das Beste aus ihrer Steuererklärung herausholen können. Wer jetzt die richtigen Schritte einleitet, kann nicht nur seine Steuerlast im laufenden Jahr senken. Sie haben dann jetzt schon etwas davon und müssen nicht bis zum Steuerbescheid im nächsten Jahr warten.

1. Ausnutzung des Steuerfreibetrags

In Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die jährlich angepasst werden. Diese können dazu genutzt werden, die Steuerlast zu senken. Insbesondere für Kinderfreibeträge. Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht den maximalen Freibetrag ausgeschöpft haben, können Sie durch entsprechende Maßnahmen noch profitieren. Wenn Sie Kinder haben, können Sie noch bis zum Jahresende Zahlungen in Form von Unterhaltsleistungen oder Spenden für Kinder auf die Steuererklärung anrechnen lassen.

2. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bieten eine gute Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu mindern. Diese können entweder in Form von Spenden oder auch durch bestimmte Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

  • Spenden: Wenn Sie spenden möchten, können Sie dies noch bis zum Jahresende tun. Beachten Sie, dass Spenden bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abzugsfähig sind. Sie müssen dabei darauf achten, dass Sie eine Spendenquittung erhalten.
  • Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge können Sie ebenfalls als Sonderausgaben ansetzen. Wenn Sie also noch nicht die maximalen Beiträge gezahlt haben, könnte es sinnvoll sein, dies noch vor Jahresende nachzuholen.

3. Steuerliche Vorteile durch Investitionen

Jährliche Investitionen in bestimmte Anlageformen können nicht nur Ihr Portfolio aufwerten, sondern auch steuerliche Vorteile bringen. Zum Jahresende hin bietet es sich an, noch in Wertpapiere oder Immobilien zu investieren, die steuerlich begünstigt sind.

  • Riester- und Rürup-Rente: Wer in eine dieser staatlich geförderten Altersvorsorgeformen einzahlt, kann von der Steuererleichterung profitieren. Bei der Riester-Rente können Sie bis zu 2.100 Euro (alleinstehend) oder 4.200 Euro (verheiratet) steuerlich geltend machen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Wenn Sie selbstständig sind oder als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, noch in diesem Jahr von der Steuervergünstigung zu profitieren.
  • Investieren in Immobilien: Bei Immobilienbesitz können Sie noch vor Jahresende Abschreibungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

4. Verluste aus Kapitalanlagen realisieren

Ein weiterer wichtiger Punkt für Steuerzahler, die in Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen investiert haben, ist die Verlustverrechnung. Wenn Sie in diesem Jahr Verluste aus Kapitalanlagen realisieren (also Wertpapiere verkaufen, die einen Verlust erlitten haben), können diese Verluste mit anderen Kapitalgewinnen verrechnet werden, sodass die Steuerlast auf Ihre Gewinne sinkt.

5. Frühzeitige Steuerberatung in Anspruch nehmen

Gerade zum Jahresende können die Steuerfragen komplex werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit einem Steuerberater. Dieser kann Sie optimal beraten und darauf hinweisen, welche Optionen Sie noch vor Jahresende nutzen können. Besonders bei komplexen Steuerfragen, wie der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen oder dem Thema Verlustvortrag, ist eine professionelle Beratung wertvoll.

Fazit

Das Jahresende ist die ideale Zeit, um sich mit der eigenen Steuererklärung auseinanderzusetzen und noch Potenziale zur Steueroptimierung zu nutzen. Von der Ausnutzung von Freibeträgen bis hin zu Investitionen in Altersvorsorge oder Immobilien gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Achten Sie darauf, diese Chancen zu ergreifen und ggf. professionelle Unterstützung zu suchen, um das Beste aus Ihrem Steuerjahr herauszuholen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Donnerstag, 14. November 2024

Die Kz-Versicherung 2025 steigt wie jedes Jahr.

In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, wann du eine Kfz-Versicherung kündigen kannst. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Ordentliche Kündigung (Jährliche Kündigung)

In der Regel kannst du deine Kfz-Versicherung jährlich kündigen, wenn du nicht in der Mitte des Versicherungsjahres eine Änderung vornimmst.

Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrags erfolgen.

Der Vertrag endet normalerweise am 31. Dezember des Jahres. Das bedeutet, die Kündigung muss bis spätestens 30. November des Jahres eingehen.

Wenn du zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, musst du die alte Versicherung kündigen und die neue Versicherung rechtzeitig abschließen. Dein neuer Anbieter übernimmt dann die Kündigung der alten Versicherung.

2. Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn bestimmte Ereignisse eintreten:

- Fahrzeugverkauf: Wenn du das Fahrzeug verkaufst, kannst du die Versicherung sofort kündigen.

- Höhere Prämie: Wenn deine Versicherung die Prämie erhöht, hast du das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.

- Änderungen der Vertragsbedingungen: Wenn die Bedingungen deiner Versicherung verändert werden (z. B. eine Erhöhung des Selbstbehalts oder eine Änderung der Versicherungsdeckung), kannst du den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

3. Widerrufsrecht

- Widerruf nach Vertragsschluss: Wenn du eine Kfz-Versicherung online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen hast, kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

4. Sonderkündigungsrecht bei Schäden

Wenn du einen Schadensfall hattest, kannst du unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Sonderkündigung vornehmen, auch wenn du nicht zum regulären Kündigungszeitpunkt kündigen möchtest.

Falls du vorhast, deine Versicherung zu wechseln, solltest du sicherstellen, dass du die Fristen einhältst, damit es nicht zu einer Lücke im Versicherungsschutz kommt.

Hast du schon deinen Beitrags-Bescheid für 2025 erhalten? Dann vergleiche den Beitrag mit Check24. Halte deinen Fahrzeugschein bereit und spare ab 2025.

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