Mittwoch, 13. September 2023

Flexi-Rente

 

In der letzten Legislatur-Periode der Bundesregierung wurde ein interessantes Gesetz beschlossen, die neue Flexi-Rente („Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“. Es trat am 1.7.2017 in Kraft

Besonders gut kommt an, dass die starren Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern weggefallen sind und eine Teilzeit-Arbeit möglich sind.

Seit 1. Juli 2017 können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr an­rech­nungs­­frei hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wurde aufgegeben. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Beispiel
Basierend auf einem monatlichen Arbeitseinkommen in Höhe von 1.511 Euro beträgt der jährliche Hinzuverdienst von Axel B. neben der vorzeitigen Altersrente 18.132 Euro. Hiervon bleiben 6.300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente an­ge­rechnet. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 4.733 Euro im Jahr beziehungsweise 394 Euro im Monat. Die volle Altersrente von 950 Euro verringert sich durch den Hinzuverdienst um 394 Euro auf 556 Euro. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Sie gehen ab dem 63. Lebensjahr Teilzeit in Rente und erhöhen durch Ihre Arbeit wieder Ihre Ren­ten­an­sprüche im nächsten Jahr.

So sieht ein gleitender Übergang in das volle Rentnerleben aus.

In meinem Renten-Ratgeber finden Sie auf https://geld-fuchs.com/ratgeber/ratgeber-rente/ einen umfassenden Über- und Einblick in das Thema Rente.