Freitag, 30. Oktober 2015

Prüfen Sie Ihren Kfz-Beitrag 2016

Sie haben vielleicht schon Ihre Beitragsrechnung für 2016 bekommen?

Vergleichen Sie diesen Anfang November über dieses Vergleichsportal die Beiträge zu Ihrer Kfz-Rechnung. Sie haben ein Kündigungsrecht zum 30.11.2015.

Der Aufwand hält sich in Grenzen. Oft erhalten Sie die "Doppelkarte" online.

Montag, 26. Oktober 2015

Passen Sie bei den Bankgebühren auf

Holen Sie sich Bearbeitungsgebühren für das Jahr 2012 noch bis Ende 2015 zurück. Dann kann die Bank nicht die Einrede der Verjährung geltend machen. einen Musterbrief erhalten Sie auf www.test.de/musterbrief_kreditgebuehren.

Zahlen Sie Gebühren für Überweisungsformulare bei der Postbank nur unter Vorbehalt.

Die Klausel "Preis pro Buchungsposten" ist unwirksam.

Beschweren können Sie sich beim Ombudsman der Bank (http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle)

Gebühren für Ein- und Auszahlungen von Kleingeld sind leider neuerdings erlaubt.




Montag, 19. Oktober 2015

Heiraten Sie bis zum Jahresende

Sie wollen sowieso heiraten? Dann machen Sie es bis zum Jahresende.

Dann können Sie für das ganze Jahr 2015 davon profitieren. Der Vorteil ist umso höher, je unterschiedlicher Sie verdienen. Das liegt am Splitting-Tarif des Steuerrechts. Einfach ausgedrückt: Wird das gesamte Einkommen zusammengerechnet und durch zwei dividiert. Dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Einkommen. (Dies soll keine Steuerberatung ersetzen).

Die Heirat hat auch Vorteile für das Vererben. Wollen wir aber jetzt noch nicht. ;-) Wenn Sie nur zusammen wohnen, gelten Sie im Steuerrecht als Fremde mit entsprechend hoher Steuerklasse.

Samstag, 10. Oktober 2015

Sichern Sie Ihr Vermögen durch eine Privathaftpflichtversicherung

Sie sind haftbar für einen Schaden, den Sie verursachen. Da ist Ihr Vermögen schnell dahin.

Sichern Sie sich dagegen mit einer Privathaftpflichtversicherung ab. Gibt es schon ab 60 Euro im Jahr.

Vergleichen Sie die Tarife mit dem empfehlenswerten Vergleichsrechner von Tarifcheck24.


Sonntag, 4. Oktober 2015

Lastenausgleich für Immobilienbesitzer

Was nutzen Ihnen meine Einnahmetipps, wenn unser Finanzminister Ihnen einen Lastenausgleich in Ihr Grundbuch einträgt.

Das glauben Sie nicht? Das ist schon zweimal passiert in der Bundesrepublik. Das entsprechende Gesetz finden Sie auf http://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html. Schauen Sie sich den § 3 Ausgleichsabgebe an. Dort gibt es nicht nur eine Hypothekengewinnabgabe sondern auch eine Vermögensabgabe erwähnt. Schauen Sie sich das Video auf YouTube zu dem Thema an. Lehnt er diese Abgabe klar ab?

2014 hat Christine Lagarde vom IWF laut über eine 10%-Vermögensabgabe nachgedacht. Es erfolgte kein Aufschrei. Da wird die zu erwartende Abgabe wohl höher werden.