Montag, 10. August 2015

Schönheitsreparaturen

So bekommen Sie als Mieter Ihr Geld zurück, wenn Sie Schönheitsreparaturen geleistet haben:

  • Wenn Sie bei einem Einzug in einer unrenovierte Wohnung eingezogen sind, brauchen Sie beim Auszug nicht zu malern. Hatten Sie damals ein Übergabeprotokoll erstellt?
  • Der Bundesgerichtshof hat auch die Quotenregelung gekippt. Sie brauchen nicht anteilig zu zahlen, wenn vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen ausziehen.
Beeilen Sie sich, Ihre Ansprüche können Sie nur bis sechs Monate nach Auszug geltend machen.

Musterbriefe gibt es bei www.test.de/musterbrief-mieter.

Montag, 3. August 2015

Vergessen Sie die Widerrufsbelehrung nicht bei Ihren Verkäufen

Eine Armada wartet nur darauf, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und das Impressum nicht mehr der geltenden Gesetzgebung entsprechen.

Sorgen Sie mit einem Update-Service vor:  AGB Hosting-Service

Sie erhalten hier sogar einen Abmahnschutz, wenn Sie eine Abmahnung erhalten, werden Ihnen die Rechtsanwaltungs- und Gerichtskosten ersetzt.

Montag, 27. Juli 2015

Halten Sie diese Reihenfolge beim Verkauf ein

Wenn Sie etwas über das Internet verkaufen wollen, dann überfallen Sie nicht den Interessenten. Wenn Sie ihm sofort etwas verkaufen wollen, ist er verschreckt und kommt nicht wieder. Sie müssen erst sein Vertrauen gewinnen.

Mit der Reizi-Methode bekommen Sie eine Methode an die Hand, Ihren Interessenten behutsam zu gewinnen. Im Videkurs Future-Sale erfahren Sie mehr.

Samstag, 18. Juli 2015

Werden Sie mein Partner bei World24


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Sie erhalten hier kostenlos verschiedene Portale.  In Ihrem Mitgliedsbereich finden Sie zahlreiche Dokumente zur Einführung.



Sonntag, 12. Juli 2015

Verdienen Sie mit Empfehlungen

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