Freitag, 9. Dezember 2016

Haben Sie Ihren Dispokredit überzogen?

Die Zinsen für Überschreitung des Disporahmens müssen Sie natürlich bezahlen. Aber Sie müssen keine pauschale Gebühr dafür entrichten. Diese Gebühr hat der Bundesgerichtshof abgelehnt. Beeilen Sie sich, dann können Sie bis 31.12.16 noch die Gebühren für 2013 zurückfordern. Für spätere Jahrgänge habe Sie noch Zeit.

Einen Musterbrief finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/media244333A.pdf. (Finanztest 12/2016)