Dienstag, 4. November 2025

Der digitale Euro kommt

 

 
 

Vorteile und Gefahren des digitalen Euros, in die die wichtigsten zeitlichen Planungen und Meilensteine aus der offiziellen Verordnung eingeflochten sind:

Vorteile des digitalen Euros:

  • Der digitale Euro stellt eine moderne Ergänzung zu Bargeld dar und wird nach Verabschiedung der Verordnung als gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum eingeführt. Dies sichert die Verfügbarkeit von Zentralbankgeld auch im digitalen Zeitalter.
  • Die eigentliche gesetzgeberische Initiative startete mit einer intensiven Konsultationsphase: Bereits 2020 und 2021 gab es öffentliche Umfragen, gefolgt von einer zweijährigen Untersuchungsphase seit Oktober 2021 durch die Europäische Zentralbank.
  • Nach der geplanten Verabschiedung der Verordnung (Annahme durch Parlament und Rat) tritt diese am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  • Erst nach diesem Zeitpunkt kann die EZB den genauen Moment und Umfang der ersten Ausgabe festlegen.
  • Die Verordnung sieht begleitende Monitoring- und Evaluationszeiträume vor: Spätestens ein Jahr nach der ersten Ausgabe und danach alle drei Jahre wird die Europäische Kommission einen Bericht zur Wirksamkeit und Akzeptanz des digitalen Euros vorlegen, sodass die Einführung permanent politisch begleitet und nachjustiert wird.
  • Bürger können erwarten, dass die grundlegenden Zahlungsdienste zeitnah nach Inkrafttreten kostenfrei bereitstehen, während die technische Integration und die Interoperabilität mit bestehenden Systemen parallel weiterentwickelt werden.

Gefahren und Herausforderungen mit Zeitplan:

  • Als Risiko wird gesehen, dass bei zu schneller oder schlecht gesteuerter Einführung Liquiditätsabflüsse von Geschäftsbanken und eine Verdrängung privater Zahlungsdienste eintreten können. Die EZB ist deshalb ermächtigt, Limits für digitale Guthaben zu setzen, deren konkrete Ausgestaltung sie sechs Monate vor der geplanten Ausgabe des digitalen Euros veröffentlichen muss.
  • Jährliche Kontrollen und alle zwei Jahre ein Bericht aus den Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die regulatorisch gesteckten Ziele (z.B. finanzielle Inklusion, Akzeptanz und Marktsicherheit) real erreicht werden.
  • Die Gefahr von Missbrauch, Cyberkriminalität oder mangelndem Datenschutz bleibt bestehen, weshalb im Verordnungsentwurf enge und fortlaufend überprüfbare technische und regulatorische Vorgaben zur Datensicherheit enthalten sind.

Zusammengefasst ergibt sich folgender Fahrplan:

  • Oktober 2021: Start der EZB-Untersuchungsphase (2 Jahre, abgeschlossen)
  • ab 28. Juni 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene eingeleitet
  • Verabschiedung Verordnung: Inkrafttreten am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt
  • EZB gibt Startdatum (und Limits) spätestens 6 Monate vor Ausgabe bekannt. Voraussichtlich 2029.
  • Erste Ausgabe des digitalen Euro: Zeitpunkt folgt nach Inkrafttreten durch Entscheidung der EZB.
  • Monitoring und Evaluierung: 1 Jahr und danach alle 3 Jahre Berichte der Kommission zu Akzeptanz und Wirksamkeit; regelmäßige Berichte der EZB zu Limits, Auswirkungen und Nutzung
  • Kontinuierliche Anpassungen an technische Entwicklungen und Marktlage sind vorgesehen.

So werden die Chancen und Innovationen des digitalen Euros von Beginn an mit konkreten Zeitfenstern, Evaluationsfristen und sicherheitspolitischen Meilensteinen begleitet, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Fazit:
Der digitale Euro bietet viele Potenziale für die moderne Zahlungswelt und kann Rückhalt für Bürger, Unternehmen und soziale Teilhabe stärken. Gleichzeitig sind klare Schutzmaßnahmen, regulatorische Instrumente und moderne Technik notwendig, um Risiken für das Finanzsystem, die Nutzenden und die Währungssouveränität zu begrenzen und Datenschutz dauerhaft zu gewährleisten.

Bei neuen Erkenntnissen werde ich diesen Artikel überarbeiten und ergänzen.