Dienstag, 10. März 2026

Mutterschaftsgeld 2026

 









Anspruch, Höhe & Antragstellung

Du erwartest ein Baby und möchtest wissen, wie du 2026 in Deutschland Mutterschaftsgeld beantragen kannst? Dieser Leitfaden erklärt dir, wer Anspruch hat, wie hoch die Zahlungen sind und wie du den Antrag stellst – inklusive der neuesten Regelungen und Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld steht folgenden Gruppen zu:

Ÿ  Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (auch in Elternzeit oder bei Minijobs)

Ÿ  Privatversicherte Arbeitnehmerinnen (über das Bundesamt für Soziale Sicherung)

Ÿ  Freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld

Ÿ  Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen

Ÿ  Frauen mit Minijob (einmalige Zahlung von 210 € über das Bundesamt für Soziale Sicherung, sofern sie nicht selbst krankenversichert sind)

Wichtig: Seit 2026 gilt auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung (ab 2026: „Muster 9“) erforderlich.

Höhe des Mutterschaftsgelds

Die Höhe hängt von deiner Versicherung und deinem Einkommen ab:

Ÿ  Gesetzlich Versicherte: Maximal 13 € pro Tag, berechnet nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Liegt dein tägliches Nettoeinkommen darüber, zahlt dein Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss.

Ÿ  Privatversicherte Arbeitnehmerinnen: Einmalige Zahlung von bis zu 210 € durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Bei einem Nettoeinkommen über 13 €/Tag zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Ÿ  Minijobberinnen: 210 € einmalig, sofern sie nicht selbst krankenversichert sind.

Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 €/Monat (ca. 66 €/Tag) erhältst du 13 €/Tag von der Krankenkasse und 53 €/Tag als Zuschuss vom Arbeitgeber.

Wann und wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Ÿ  Schutzfristen: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: 12 Wochen nach der Geburt).

Ÿ  Antragszeitpunkt: Sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin hast, kannst du den Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt meist ab der 6. Woche vor der Geburt.

Antragstellung: Schritt für Schritt

1.    Ärztliche Bescheinigung einholen: Dein Arzt/deine Ärztin stellt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus (ab 2026: „Muster 9“ bei Fehlgeburten).

2.    Antragsformular besorgen: Dieses erhältst du bei deiner Krankenkasse oder online (z. B. über das Portal des Bundesamts für Soziale Sicherung).

3.    Antrag ausfüllen und einreichen: Füge die ärztliche Bescheinigung und ggf. weitere Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde nach der Entbindung) bei. Viele Krankenkassen bieten auch digitale Antragsverfahren an.

4.    Arbeitgeberzuschuss beantragen: Falls dein Nettoeinkommen über 13 €/Tag liegt, musst du den Zuschuss separat beim Arbeitgeber beantragen.

Tipp: Nutze die digitale Antragstellung über die BundID – so geht es schneller und umweltfreundlicher.

Sonderfälle

Ÿ  Fehlgeburt ab der 13. SSW: Anspruch auf Mutterschaftsgeld mit ärztlicher Bescheinigung („Muster 9“ ab 2026).

Ÿ  Früh- oder Mehrlingsgeburten: Verlängerung der Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.

Ÿ  Adoption/Pflegekinder: Bei Aufnahme eines Pflegekindes unter 8 Jahren und einer Pflegezeit von mindestens 12 Wochen besteht ebenfalls Anspruch.

Aktuelle Änderungen 2026

Ÿ  Neues Formular „Muster 9“: Ab 2026 ersetzt es die Übergangsbescheinigung bei Fehlgeburten.

Ÿ  Digitale Antragsverfahren: Immer mehr Krankenkassen und das Bundesamt für Soziale Sicherung bieten Online-Anträge an, was die Bearbeitung beschleunigt.

Checkliste: Unterlagen für den Antrag

Ÿ  Ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin

Ÿ  Antragsformular der Krankenkasse oder des Bundesamts

Ÿ  Geburtsurkunde (nach der Entbindung)

Ÿ  Bei Fehlgeburt: „Muster 9“ ab 2026

Ÿ  Ggf. Nachweis über Früh- oder Mehrlingsgeburt

Fazit

Mutterschaftsgeld sichert dein Einkommen während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. Mit den richtigen Unterlagen und einem frühzeitigen Antrag steht einer reibungslosen Auszahlung nichts im Weg. Nutze die digitalen Angebote deiner Krankenkasse oder des Bundesamts für Soziale Sicherung, um Zeit zu sparen.

Weiterführende Links:

Ÿ  Bundesamt für Soziale Sicherung: Mutterschaftsgeld

Ÿ  Familienportal des Bundes: Mutterschaftsleistungen

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Quellen: [1] betanet.de, [2] finanzleser.de, [3] BayernPortal, [4] Familienratgeber, [5] Familienportal des Bundes, [6] arbeitsrechte.de, [7] Bundesamt für Soziale Sicherung, [8] Mobil Krankenkasse

Foto: de.freepik.com