Anspruch, Höhe & Antragstellung
Du erwartest ein Baby und möchtest wissen, wie du 2026 in Deutschland
Mutterschaftsgeld beantragen kannst? Dieser Leitfaden erklärt dir, wer Anspruch
hat, wie hoch die Zahlungen sind und wie du den Antrag stellst – inklusive der
neuesten Regelungen und Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld steht folgenden Gruppen zu:
Gesetzlich
krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (auch in
Elternzeit oder bei Minijobs)
Privatversicherte
Arbeitnehmerinnen (über das Bundesamt für Soziale Sicherung)
Freiwillig
gesetzlich Versicherte Selbstständige mit Anspruch auf
Krankengeld
Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen
Frauen mit Minijob (einmalige Zahlung von 210 € über das Bundesamt für Soziale Sicherung,
sofern sie nicht selbst krankenversichert sind)
Wichtig: Seit 2026 gilt auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung
(ab 2026: „Muster 9“) erforderlich.
Höhe des Mutterschaftsgelds
Die Höhe hängt von deiner Versicherung und deinem Einkommen ab:
Gesetzlich
Versicherte: Maximal 13 € pro Tag, berechnet nach dem
durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der
Schutzfrist. Liegt dein tägliches Nettoeinkommen darüber, zahlt dein
Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss.
Privatversicherte
Arbeitnehmerinnen: Einmalige Zahlung von bis zu 210 € durch das
Bundesamt für Soziale Sicherung. Bei einem Nettoeinkommen über 13 €/Tag zahlt
der Arbeitgeber einen Zuschuss.
Minijobberinnen: 210 € einmalig, sofern sie nicht selbst krankenversichert sind.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 €/Monat (ca. 66 €/Tag) erhältst du 13
€/Tag von der Krankenkasse und 53 €/Tag als Zuschuss vom Arbeitgeber.
Wann und wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Schutzfristen: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder
Mehrlingsgeburten: 12 Wochen nach der Geburt).
Antragszeitpunkt: Sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen
Entbindungstermin hast, kannst du den Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt
meist ab der 6. Woche vor der Geburt.
Antragstellung: Schritt für Schritt
1. Ärztliche
Bescheinigung einholen: Dein Arzt/deine Ärztin
stellt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus (ab
2026: „Muster 9“ bei Fehlgeburten).
2. Antragsformular
besorgen: Dieses erhältst du bei deiner Krankenkasse
oder online (z. B. über das Portal des Bundesamts für Soziale Sicherung).
3. Antrag ausfüllen
und einreichen: Füge die ärztliche Bescheinigung und ggf.
weitere Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde nach der Entbindung) bei. Viele
Krankenkassen bieten auch digitale Antragsverfahren an.
4. Arbeitgeberzuschuss
beantragen: Falls dein Nettoeinkommen über 13 €/Tag
liegt, musst du den Zuschuss separat beim Arbeitgeber beantragen.
Tipp: Nutze die digitale Antragstellung über die BundID – so geht es schneller
und umweltfreundlicher.
Sonderfälle
Fehlgeburt ab der
13. SSW: Anspruch auf Mutterschaftsgeld mit ärztlicher
Bescheinigung („Muster 9“ ab 2026).
Früh- oder
Mehrlingsgeburten: Verlängerung der Schutzfrist auf 12 Wochen
nach der Geburt.
Adoption/Pflegekinder: Bei Aufnahme eines Pflegekindes unter 8 Jahren und einer Pflegezeit von
mindestens 12 Wochen besteht ebenfalls Anspruch.
Aktuelle Änderungen 2026
Neues Formular
„Muster 9“: Ab 2026 ersetzt es die Übergangsbescheinigung
bei Fehlgeburten.
Digitale
Antragsverfahren: Immer mehr Krankenkassen und das Bundesamt
für Soziale Sicherung bieten Online-Anträge an, was die Bearbeitung
beschleunigt.
Checkliste: Unterlagen für den Antrag
Ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
Antragsformular der Krankenkasse oder des Bundesamts
Geburtsurkunde (nach der Entbindung)
Bei Fehlgeburt: „Muster 9“ ab 2026
Ggf. Nachweis über Früh- oder Mehrlingsgeburt
Fazit
Mutterschaftsgeld sichert dein Einkommen während der Schutzfristen vor
und nach der Geburt. Mit den richtigen Unterlagen und einem frühzeitigen Antrag
steht einer reibungslosen Auszahlung nichts im Weg. Nutze die digitalen
Angebote deiner Krankenkasse oder des Bundesamts für Soziale Sicherung, um Zeit
zu sparen.
Weiterführende
Links:
Bundesamt
für Soziale Sicherung: Mutterschaftsgeld
Familienportal
des Bundes: Mutterschaftsleistungen
Quellen: [1] betanet.de, [2]
finanzleser.de, [3] BayernPortal, [4] Familienratgeber, [5] Familienportal des
Bundes, [6] arbeitsrechte.de, [7] Bundesamt für Soziale Sicherung, [8] Mobil
Krankenkasse
Foto: de.freepik.com
