- Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das erste und zweite Kind auf 190 €, für das dritte auf 196 €, ab dem vierten erhalten Sie 221 €.
Teilen Sie Ihrer Familienkasse die Steuer-ID's Ihrer Kinder mit, damit Sie das Kindergeld auch weiterhin erhalten! - Der steuerfreie Grundfreitbetrag nach dem Dezember 2015 erneut erhöht.
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Montag, 4. Januar 2016
Das ändert sich 2016
Montag, 15. Dezember 2014
Ab 2015 gibt es wieder unterschiedliche Krankenkassenbeiträge
Die ersten Zusatzbeiträge sind bekannt:
- Die Techniker Krankenkasse nimmt statt des Sonderbeitrages von 0,9 % für 2015 0,8 % Zusatzbeitrag, der nur vom Arbeitnehmer zu entrichten ist.
- Die Handelskrankenkasse nimmt nur 0,4 % Zusatzbeitrag ab Januar 2015
- BKK Provita: 0,6 %
- Die Bergische KK 0,6 %
- .....................
Nicht jede Krankenkasse ist in Ihrem Bundesland zugelassen!
Prüfen Sie kostenlos, was Sie beim Wechsel der Krankenkasse mit Ihrem Verdienst sparen.
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