Donnerstag, 14. November 2024

Die Kz-Versicherung 2025 steigt wie jedes Jahr.

In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, wann du eine Kfz-Versicherung kündigen kannst. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Ordentliche Kündigung (Jährliche Kündigung)

In der Regel kannst du deine Kfz-Versicherung jährlich kündigen, wenn du nicht in der Mitte des Versicherungsjahres eine Änderung vornimmst.

Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrags erfolgen.

Der Vertrag endet normalerweise am 31. Dezember des Jahres. Das bedeutet, die Kündigung muss bis spätestens 30. November des Jahres eingehen.

Wenn du zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, musst du die alte Versicherung kündigen und die neue Versicherung rechtzeitig abschließen. Dein neuer Anbieter übernimmt dann die Kündigung der alten Versicherung.

2. Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn bestimmte Ereignisse eintreten:

- Fahrzeugverkauf: Wenn du das Fahrzeug verkaufst, kannst du die Versicherung sofort kündigen.

- Höhere Prämie: Wenn deine Versicherung die Prämie erhöht, hast du das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.

- Änderungen der Vertragsbedingungen: Wenn die Bedingungen deiner Versicherung verändert werden (z. B. eine Erhöhung des Selbstbehalts oder eine Änderung der Versicherungsdeckung), kannst du den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen.

3. Widerrufsrecht

- Widerruf nach Vertragsschluss: Wenn du eine Kfz-Versicherung online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen hast, kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

4. Sonderkündigungsrecht bei Schäden

Wenn du einen Schadensfall hattest, kannst du unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Sonderkündigung vornehmen, auch wenn du nicht zum regulären Kündigungszeitpunkt kündigen möchtest.

Falls du vorhast, deine Versicherung zu wechseln, solltest du sicherstellen, dass du die Fristen einhältst, damit es nicht zu einer Lücke im Versicherungsschutz kommt.

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