So optimieren Sie Ihre Steuerlast
Das Jahresende naht, und für viele Steuerzahler in Deutschland stellt sich die Frage, wie sie noch das Beste aus ihrer Steuererklärung herausholen können. Wer jetzt die richtigen Schritte einleitet, kann nicht nur seine Steuerlast im laufenden Jahr senken. Sie haben dann jetzt schon etwas davon und müssen nicht bis zum Steuerbescheid im nächsten Jahr warten.
1. Ausnutzung des Steuerfreibetrags
In Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die jährlich angepasst werden. Diese können dazu genutzt werden, die Steuerlast zu senken. Insbesondere für Kinderfreibeträge. Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht den maximalen Freibetrag ausgeschöpft haben, können Sie durch entsprechende Maßnahmen noch profitieren. Wenn Sie Kinder haben, können Sie noch bis zum Jahresende Zahlungen in Form von Unterhaltsleistungen oder Spenden für Kinder auf die Steuererklärung anrechnen lassen.
2. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bieten eine gute Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu mindern. Diese können entweder in Form von Spenden oder auch durch bestimmte Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Spenden: Wenn Sie spenden möchten, können Sie dies noch bis zum Jahresende tun. Beachten Sie, dass Spenden bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abzugsfähig sind. Sie müssen dabei darauf achten, dass Sie eine Spendenquittung erhalten.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge können Sie ebenfalls als Sonderausgaben ansetzen. Wenn Sie also noch nicht die maximalen Beiträge gezahlt haben, könnte es sinnvoll sein, dies noch vor Jahresende nachzuholen.
3. Steuerliche Vorteile durch Investitionen
Jährliche Investitionen in bestimmte Anlageformen können nicht nur Ihr Portfolio aufwerten, sondern auch steuerliche Vorteile bringen. Zum Jahresende hin bietet es sich an, noch in Wertpapiere oder Immobilien zu investieren, die steuerlich begünstigt sind.
- Riester- und Rürup-Rente: Wer in eine dieser staatlich geförderten Altersvorsorgeformen einzahlt, kann von der Steuererleichterung profitieren. Bei der Riester-Rente können Sie bis zu 2.100 Euro (alleinstehend) oder 4.200 Euro (verheiratet) steuerlich geltend machen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Wenn Sie selbstständig sind oder als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, noch in diesem Jahr von der Steuervergünstigung zu profitieren.
- Investieren in Immobilien: Bei Immobilienbesitz können Sie noch vor Jahresende Abschreibungen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen. Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
4. Verluste aus Kapitalanlagen realisieren
Ein weiterer wichtiger Punkt für Steuerzahler, die in Wertpapiere oder andere Kapitalanlagen investiert haben, ist die Verlustverrechnung. Wenn Sie in diesem Jahr Verluste aus Kapitalanlagen realisieren (also Wertpapiere verkaufen, die einen Verlust erlitten haben), können diese Verluste mit anderen Kapitalgewinnen verrechnet werden, sodass die Steuerlast auf Ihre Gewinne sinkt.
5. Frühzeitige Steuerberatung in Anspruch nehmen
Gerade zum Jahresende können die Steuerfragen komplex werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit einem Steuerberater. Dieser kann Sie optimal beraten und darauf hinweisen, welche Optionen Sie noch vor Jahresende nutzen können. Besonders bei komplexen Steuerfragen, wie der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen oder dem Thema Verlustvortrag, ist eine professionelle Beratung wertvoll.
Fazit
Das Jahresende ist die ideale Zeit, um sich mit der eigenen Steuererklärung auseinanderzusetzen und noch Potenziale zur Steueroptimierung zu nutzen. Von der Ausnutzung von Freibeträgen bis hin zu Investitionen in Altersvorsorge oder Immobilien gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Achten Sie darauf, diese Chancen zu ergreifen und ggf. professionelle Unterstützung zu suchen, um das Beste aus Ihrem Steuerjahr herauszuholen.
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