Ein Mini-Job ist eine Form der geringfügigen
Beschäftigung in Deutschland, bei der die Einkünfte oder die Arbeitszeit eine
bestimmte Grenze nicht überschreiten. Mini-Jobs bieten sowohl für Arbeitnehmer
als auch für Arbeitgeber einige Vorteile, wie zum Beispiel geringere
Sozialabgaben und eine unkomplizierte Handhabung bei der Anmeldung und
Abrechnung.
Hier sind die wichtigsten Aspekte und die relevanten Werte
und Grenzen für 2025:
1. Verdienstgrenze
- Maximaler
     Verdienst: Ein Mini-Job 2025 ist in der Regel auf ein monatliches
     Einkommen von 556 Euro begrenzt
- Berechnung:
     Das Einkommen darf in keinem Monat über 556 Euro liegen. Ausnahme sind
     unvorgesehene Ereignisse wie Krankheit des Kollegen. Urlaub zählt nicht
     dazu. Wenn der Verdienst in einem Monat diesen Betrag übersteigt, wird der
     Mini-Job sozialversicherungspflichtig, und der Arbeitnehmer wird als
     regulär beschäftigt behandelt.
2. Arbeitszeit
- Die
     Arbeitszeit wird durch den Verdienst und den Stundenlohn bestimmt. Ein
     Arbeitnehmer kann je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden im
     Monat arbeiten, solange der Verdienst die Grenze von 556 Euro nicht
     überschreitet.
- Beispiel:
     Bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro (Mindestlohn 2025) könnte eine Person
     etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die 556-Euro-Grenze zu
     überschreiten.
3. Sozialversicherungsbeiträge
- Krankenversicherung:
     Mini-Jobber sind in der Regel über die sogenannte
     "Minijob-Zentrale" krankenversichert, sofern sie keine
     anderweitige Hauptversicherung (z. B. über die Familie oder durch eine
     andere Beschäftigung) haben.
- Rentenversicherung:
     Mini-Jobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich
     jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall
     müssen sie jedoch einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten.
- Arbeitslosenversicherung
     und Pflegeversicherung: Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen bei
     einem Mini-Job in der Regel nicht gezahlt werden, aber Beiträge zur
     Pflegeversicherung sind fällig, wenn der Mini-Jobber nicht anderweitig
     versichert ist.
4. Steuern
- Ein
     Mini-Job wird pauschal mit 2% vom Arbeitgeber versteuert. Dies
     umfasst die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
     Der Arbeitgeber kann diese Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen.
- Arbeitnehmer
     zahlen bei einem Mini-Job in der Regel keine eigenen Steuern, solange ihr
     Gesamteinkommen aus allen Quellen unter dem Steuerfreibetrag liegt.
5. Mehrere Mini-Jobs
- Wenn
     jemand mehrere Mini-Jobs hat, wird das gesamte Einkommen aus diesen Jobs
     zusammengerechnet. Wenn die Summe aus mehreren Mini-Jobs insgesamt 556
     Euro im Monat überschreitet, verliert der Arbeitnehmer den Status eines
     Mini-Jobbers, und es gelten die normalen sozialversicherungsrechtlichen
     Vorschriften für reguläre Arbeitsverhältnisse.
6. Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigungen
- Es
     gibt einige Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten.
     So können zum Beispiel Studierende oder Rentner, die einen Mini-Job
     ausüben, von bestimmten Regelungen zur Sozialversicherung profitieren.
7. Mini-Job auf Abruf
- Es
     ist auch möglich, einen Mini-Job auf Abruf auszuüben, wobei die Stunden
     flexibel vereinbart werden können. Auch hier muss der monatliche Verdienst
     unter der Grenze von 556 Euro liegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mini-Job 2025
eine einfache Möglichkeit zur zusätzlichen Einkommensquelle bietet, solange der
Verdienst die 556-Euro-Grenze durchschnittlich nicht überschreitet. Wenn diese
Grenze überschritten wird, müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung
gezahlt werden, und der Arbeitnehmer wird sozialversicherungspflichtig.
Aktuelle Informationen finden Sie auf https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze-ueberschreiten-2025/.
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