Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie auf dem Weg zum Vermögensaufbau zu begleiten. Dazu zählen für mich aber auch Tipps zur Vermögenssicherung.
Sehen Sie sich den Schuldenstand der Bundesrepublik an, also
Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung. https://www.steuerzahler.de/aktion-position/staatsverschuldung/dieschuldenuhrdeutschlands/
Zusätzlich kommen noch die Target2-Schulden hinzu. Durch den
Leistungsbilanzüberschuss haben wir über 1 Billionen an Forderungen gegenüber
unseren Ausfuhrpartnern angehäuft. Es ist unwahrscheinlich, dass diese
Forderungen beglichen werden. Wir sind wie ein Wirt, der anschreiben lässt. Die
Abschreibung dieser Forderungen wird auf den deutschen Sparer zukommen.
Frau Lagarde wird jetzt den Klimawandel in den
Aufgabenbereich der EZB nehmen. Die neue Kommissionspräsidentin, Frau von der
Leyen, stimmt zu.
Bargeldverbot
Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr neu aufgelegt. Dann wird
es wohl den 200-er treffen. Selbst in der Bargeldfreundlichen Bundesrepublik
wird allmählich immer mehr mit Karte bezahlt. Es gibt schon Gedankenspiele für
unterschiedliche Preise, je nachdem, ob man mit Karte oder bar bezahlt. Solange
es Bargeld gibt, können keine Negativzinsen durchgesetzt werden.
Bargoldverbot
Mit jeder Novelle wird die Grenze, an die Goldtransaktionen
zu melden sind, gesenkt. Zurzeit sind es 1.999 € zu senken.
Vermögensabgabe
Eine Zwangsabgabe gab es schon in Zypern. Jetzt sind einige
Ministerpräsidenten und Christina Lagarde vom IWF für eine 10-prozentige
Abgabe. Selbst die Bundesbank erwägt es für absolute Ausnahmesituationen. Es
ging unter in den Nachrichten. Es gab keinen Aufschrei. Wird es bei 10 %
bleiben? Dies wird jeden Haushalt mit einem positiven Vermögen treffen, nicht
nur die Reichen! Gehen Sie mal nicht von einem Freibetrag von 100.00 Euro aus.
Entwertung Altersvorsorge
Mit der CAC-Klausel (Kollektive Handlungsklausel) wird die
Entwertung der Altersvorsorge vorbereitet.
Immobiliensteuern
Immobilien sind bestens erfasst und nicht zu verbergen. Der
Mikrozensus 2011 hat die elektronischen Grundbücher aktualisiert.
Die Grunderwerbssteuer beträgt heute schon in einigen
Bundesländern 6,5 %.
Welche Möglichkeiten habe ich?
1. Legen
Sie sich einen Lebensmittelvorrat für mehrere Wochen an. Wenn es zum
Finanzkollaps kommt, sind die Regale schnell leergeräumt.
Zum Tauschen eignen sich Kaffee, Alkohol und Zigaretten.
Vergessen Sie die Hygieneartikel nicht!
2. Halten
Sie Gold und Silber physisch zu Hause. Glauben Sie, dass Sie im Fall der Fälle
einen Zugang Bankschließfach haben?
Kaufen Silber in 1 Unze-Stücke, Gold eher kleiner.
Erzählen Sie auch besten Freunden nichts davon.
3. Halten
Sie nicht mehr als 100.000 Euro pro Konto. Da die Grenze fallen könnte, eher
weniger. Am besten mehrere Konten aus
unterschiedlichen Girokreisen wie Sparkassen und Volksbanken
4. Eröffnen
Sie Konten auch in anderen Ländern außerhalb des Euros wie Schweiz und
Liechtenstein.
5. Legen
Sie sich einen Bargeldvorrat von mindestens zwei Monaten zu Hause an. Es darf
auch gerne andere Währungen wie norwegische Kronen sein. Achten Sie auf kleine
Stückelungen.
6. Investieren
Sie nur in kurzfristigen Anleihen des Bundes
7. Läuft
Ihr Immobilien-Darlehen in wenigen Jahren ab? Dann sichern Sie sich die
niedrigen Zinsen mit einem Forward-Darlehen
8. Lassen
Sie die Grundschuld stehen. Dann kann der Finanzminister weniger Zwangshypothek
eintragen.
9. Begrenzen
Sie Ihre Investments in Lebensversicherung, Bankkonten, Anleihen.
10. Streuen
Sie Ihre Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
- Ich empfehle Mastercard als Gewinner des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
- McDonalds hat sich gewandelt. Die Filialen sind moderner geworden. Es gibt
jetzt sogar fleischlose Burger. Die Filialen werden zunehmend automatisiert.
Das spart Kosten und erhöht den Gewinn
- Ich bin in Diageo investiert. Kennen Sie nicht? Glaube ich nicht. Sie kennen
nicht Johnny Walker, Gordons Gin, Dom Perignon oder Smirnoff Vodka? In
Krisenzeiten wird eher noch mehr getrunken.
11. Nutzen
Sie die Steuerfreigrenzen für Geschenke an Familienangehörige für Ihr Vermögen.
Fragen Sie vorher Ihren Steuerberater
12. Welche Investitionen können Sie vorziehen?
Gesetzliche Grundlagen
Der Staat hat einige Möglichkeiten, sich das Geld für die
Schuldentilgung auf anderem Wege als mit Steuern zu besorgen. Die schleichende
Enteignung durch die niedrigen Zinsen wird den Politikern nicht reichen.
Grundgesetz
Schauen Sie sich den Absatz 2 des Artikel 14 des
Grundgesetzes an:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle
der Allgemeinheit dienen.
Lastenausgleichsgesetz
Es gibt noch ein weiteres Gesetz, das
Lastenausausgleichsgesetz. Sie finden es unter https://www.gesetze-im-internet.de/lag/LAG.pdf .
Das LAG
vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen,
die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen
Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine
finanzielle Entschädigung zu gewähren.
Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen,
denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien),
eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe
des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet. Die Abgabe belief sich auf
50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120
vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds
eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter
zu zahlen waren. Durch die Verteilung auf viele Jahre betrug die Belastung nur
1,67 % pro Jahr.
2011 wurde es aktualisiert. Es ist legal, jederzeit auf
deutsche Immobilien eine Zwangshypothek zu erheben.
AO § 30a
Mit der Änderung des § 30a Abgabenordnung wurde das
Bankgeheimnis endgültig abgeschafft.
SAG
2014 wurde das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
verabschiedet. Der Bundestagspräsident wünschte sich, dass dieses Gesetz geheim
bleibt.
Bank-Kunden, Versicherungsunternehmen, gesetzliche Renten-
und Krankenversicherung, Steuerbehörden, Insolvenzverwalterkonten und nicht
gesetzliche Versorgungswerke werden mit ihren Einlagen herangezogen
Versicherungsaufsichtsgesetz
Die Auszahlung von Leistungen kann verweigert werden. Die
Pflicht zur Beitragszahlung bleibt.
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